Auf den Spuren von Janusz Korczak und seiner Paedagogik

Seminar von Dr. Rosemarie Godel-Gassner und Prof. Dr. Horst Niesyto


Die Rechte der Kinder bei Janusz Korczak und in der Gegenwart
1. Die drei Grundrechte fuer Kinder bei Janusz Korczak
Janusz Korczak wurde 1914 in die Armee des Zaren eingezogen. Schweren Herzens trennte er sich von Stefa und den Kindern im Waisenhaus "Dom Sierot". Nicht nur fuer Korczak,
sondern fuer das gesamte Polen war es ein sehr tragischer Krieg. Um seiner Hoffnungslosigkeit, aufgrund der Zustaende im Lazarett, nicht zu verfallen, begann er sein Buch "Wie man ein Kind lieben soll" zu schreiben. Zunaechst war es als kurze Streitschrift fuer Lehrer und Eltern gedacht, jedoch weitet sich sein Manuskript aufgrund des langjaehrigen und dramatischen Krieges auf mehrere hundert Seiten aus1. 1919 fordert Janusz Korczak in seinem Buch "Wie man ein Kind lieben soll" die Grundrechte fuer Kinder. Diese befinden sich in dem Kapitel "Das Kind in der Familie":


"Ich fordere die Magna Charta Libertatis, als ein Grundgesetz fuer das Kind. Vielleicht gibt es noch andere - aber diese drei Grundrechte habe ich herausgefunden:

1. Das Recht des Kindes auf seinen eigenen Tod
2. Das Recht des Kindes auf den heutigen Tag
3. Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist²

Das erste Recht formuliert Janusz Korczak als "Das Recht des Kindes auf seinen eigenen Tod". Damit setzt er das Recht auf Tod mit dem Recht auf Risiko gleich, da jedes Risiko den Tod zur Folge haben koennte. Doch ohne Risiko koennen die Kinder keine eigenen Erfahrungen machen und folglich nichts daraus lernen. Erziehung darf damit nicht allen Wagnissen vorbeugen3. Korczak betont, "aus Furcht, der Tod koennte uns das Kind entreissen, entziehen wir es dem Leben; um seinen Tod zu verhindern, lassen wir es nicht richtig leben.4. Um Selbstbestimmung und Selbststaendigkeit zu foerdern, fordert Janusz Korczak in diesem Recht, den Kindern Moeglichkeiten zur Selbstentdeckung, Willensausuebung und -
1 Vgl. Lifton 1991, S. 106ff.
2 Korczak 2005, S. 40.
3 Vgl. Korczak 2007, S. 10ff.
4 Korczak 1980, S. 52.

Ausbildung sowie Freiheit und Erfahrungsmoeglichkeiten zu geben5. Korczaks Erfahrungen als Arzt spielen hier auch eine grosse Rolle. Durch seine Berufserfahrung lernte er viele
Kinder kennen, die in uebermaessiger Hygiene und mit sterilen Spielsachen aufwuchsen, in ihrer Isolation jedoch nicht genuegend Erfahrungen sammeln konnten. Korczak sagt dazu:

"Wie oft habe ich in einem mit weisser Oelfarbe gestrichenem Zimmer in mitten von weisslackiertem Geraet, weiss gekleidet und von weissem Spielzeug umgeben ein
blasses Kind gesehen, und ich habe dabei quaelend empfunden: In diesem unkindlichen Zimmer, das eher einem Operationssaal gleicht, muss eine blutleere Seele in einem blutarmen Koerper aufwachsen."6

"Das Recht des Kindes auf den heutigen Tag" formuliert Janusz Korczak als zweites Recht des Kindes. Gemeint ist das Eigenrecht des Kindes auf seine Zeit bzw. auf den heutigen Tag, das es als Erzieher zu verteidigen gilt. Das Kind soll demnach die Moeglichkeit bekommen, seinen Beduerfnissen nachzugehen, um sich so selbst zu verwirklichen, ohne Zwang mit blossem Anspruch auf das heutige Wohlbefinden7. Janusz Korczak geht es auch darum, die Kinder sich ausprobieren zu lassen und ihnen Moeglichkeiten zu einer selbststaendigen Entwicklung zu geben. Sie sollen Huerden ueberwinden und dabei keine Bevormundung durch die Eltern oder den Erzieher erfahren. Dazu schreibt er:

"Wenn ihr die Freude des Kindes und seinen Eifer zu deuten versteht, dann kann euch nicht verborgen bleiben, dass das Vergnuegen ueber eine bezwungene Schwierigkeit, ein erreichtes Ziel, ein entdecktes Geheimnis die groesste Freude darstellen, die Freude des Triumphs und das Gluecksgefuehl der Selbststaendigkeit, der Beherrschung der Umwelt und des Umgangs mit den Dingen.8
Der Erwachsene traegt als Erzieher einen grossen Teil der Verantwortung dafuer, was aus dem ihm anvertrauten Kind einmal wird, sei es beruflich, charakterlich oder in seinem Verhaeltnis zu sich und den anderen. Genau in diesen Anspruechen, die weit ueber den heutigen Tag hinaus gehen, um sich morgen (aber nur eventuell) als sinnvoll zu erweisen, liegt die Gefahr, auf die Janusz Korczak in seinem zweiten Grundrecht aufmerksam machen will.


"Um der Zukunft willen wird gering geachtet, was es (das Kind) heute erfreut, es weder versteht noch zu verstehen braucht, betruegt man es um viele Lebensjahre."9
5 Vgl. Beiner
6 Korczak 2005, S.41.
7 Vgl. Flitner 1999, S.52.
8 Korczak 1980, S.57.
9 Korczak 2005, S.45.


Kern dieses Rechtes ist demnach die Forderung nach der Rueckstellung der Wuensche und Anforderungen an das Kind, die sich auf die Zukunft beziehen, um den Kindern das Recht
auf ihre Kindheit zu wahren10.


Korczaks dritte Forderung, "das Recht des Kindes so zu sein, wie es ist", ist das letzte wichtige Grundrecht seiner Magna Charta Libertatis. Diese Forderung richtet sich gegen den Uebereifer gutmeinender Erzieher und somit auch gegen deren Wunschbild, dass ihre Erziehung tief greifende Folgen fuer das Leben des Kindes hat. Korczak ist der Meinung, dass sich Kinder nur dann aendern koennen, wenn sie selbst ihre eigenen Erfahrungen machen und daraus etwas lernen11:

"Und wenn ein Kind das alles glaubt […] sich der Forderung unterwirft, jeder Erfahrung aus dem Wege zugehen […] was wird es dann tun, wenn es in seinem Inneren etwas verspuert, was verwundet, brennt und beisst?"12

"Du kannst ein lebhaftes, aggressives Kind nicht dazu zwingen, gesetzt und leise zu sein; ein misstrauisches und verschlossenes wird nicht offen und redselig werden"13

Kinder haben ein Recht dazu, sich frei zu entfalten und sich nicht einer Erziehung auszusetzen, welche sich aus Druck, Verboten und Einschraenkungen zusammensetzt.
Korczak denkt, dass blosser Druck eher zu einem schlechten Verhalten fuehrt, da die Kinder oftmals keine Wahl haben und nur das tun, was von ihnen verlangt wird. Dies wird hier sehr
deutlich:

"Und sie sollte daran denken, dass alles durch Dressur, Druck und Gewalt Erreichte voruebergehend, ungewiss und truegerisch ist. […] sollte man sich nicht darueber aergern,
dass das Kind so ist, wie es ist."14


Bei der Erziehung muss man geduldig sein. Der Erzieher sollte auf die Beduerfnisse, Interessen, Eigenschaften und Anlagen der Kinder eingehen. Das Kind darf nicht in eine aufgesetzte Rolle gezwungen werden, denn jedes Kind ist und entwickelt sich individuell verschieden. Das Kind hat ausserdem auch ein Recht auf "Mittelmaessigkeit"15. Der Erzieher sollte seine Anforderungen nicht zu hoch stellen und das Kind damit ueberfordern.
10 Pelzer 1987, S.53f.
11 Ebd.,S. 55.
12 Korczak 2005, S. 43.
13 Ebd., S. 157.
14 Ebd. S. 56.
15 Ebd. S. 5


"Und du suchst nach einem Vorbild, dem es gleichen soll, nach einer Lebensform, die du fuer dein Kind begehrst. Es hat nichts zu bedeuten, dass ringsherum graue Mittelmaessigkeit herrscht."16

Insgesamt richten sich die Grundrechte gegen Fehlhaltungen des Erziehers gegenueber dem Kind, gegen Stoerungen der Lebensfreude im Namen des Lernens und der Zukunft sowie Ueberbehuetung und Einschnuerung kindlicher Vitalitaet aus Angst um das Leben des Kindes17.

2. Kinderrechte in der Gegenwart
2.1. Definition von Kind nach der UN- Kinderrechtskonvention
Artikel 1:
" Im Sinne dieses Uebereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljaehrigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht frueher eintritt."18
Die Auffassung vom Begriff Kind hat sich in der Geschichte der Kindheit jedoch stark gewandelt. Waehrend im Mittelalter Kinder nur als solche galten, die noch nicht selbststaendig essen, trinken und gehen konnten, hat sich das Kindheitsbild durch zwei wichtige historische Entwicklungen veraendert. Dies geschah zum einen durch die Familiarisierung, die Trennung von Arbeit und Familie und die Scholarisierung, die Kindheit in Bildungsinstitutionen.19
2.2. Geschichte der Kinderrechte
Ebenso unterlagen die Rechte der Kinder einem Wandel. Jean-Jacques Rousseau forderte im 18. Jahrhundert, im Namen der Kinder, noch Folgendes: "Wir werden schwach geboren und brauchen die Staerke. Wir haben nichts und brauchen Hilfe;"20 Diese Forderung wurde im Laufe der Geschichte zunehmend erfuellt. Die Reformpaedagogin Ellen Key richtete Anfang des 20. Jahrhunderts mit ihrem Werk "Das Jahrhundert des Kindes" die Aufmerksamkeit auf das Kind als wichtigen Teil der Gesellschaft. Andere Paedagogen wie Janusz Korczak oder Alexander Neill setzten sich ebenfalls fuer Kinderrechte ein.
16 Korczak 2005, S. 5.
17 Vgl. Flitner 1999, S.55.
18 BmFSFJ 2007, S. 79.
19 Vgl. Gudjons 2001, S.109ff.
20 Wetzel 2001, S.31ff.

Erstmals wurde 1924 von der Generalversammlung des Voelkerbundes versucht, den Schutz und die Versorgung von Kindern zu gewaehrleisten. 1946 wird das Kinderhilfswerk UNICEF als Teil der Vereinigten Nationen gegruendet. Mit der Erklaerung der Rechte des Kindes sichert die UN-Generalversammlung nun speziell Kindern eigene Rechte zu, allerdings noch ohne rechtliche Bindung. Rechtsverbindlichen Charakter hatten Kinderrechte erstmals, als die UN am 20. November 1989 die internationale Kinderrechtskonvention verabschiedete. Bis heute ist der 20. November Internationaler Tag der Kinderrechte21.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es in der Erklaerung ueber die Rechte des Kindes durch den Voelkerbund 1924 in erster Linie um den Schutz und die Versorgung von Kindern ging. In der Erklaerung der Vereinigten Nationen 1959 wurde das Recht auf Freiheit und Wuerde der Kinder ergaenzt. Doch gerade der vierte Bereich der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 stellt eine grundlegende Erweiterung der Rechte von Kindern dar.

2.3. Kinderrechte nach der Kinderrechtskonvention 1989
Im internationalen Jahr des Kindes 1979 wurde eine Arbeitsgruppe der Menschenrechtsorganisation der UN beauftragt, eine Kinderrechtskonvention zu erarbeiten, die 1989 verabschiedet wurde. Diese wurde inzwischen von 192 Staaten, Ausnahmen sind die USA und Somalia, ratifiziert. Sie gilt somit fuer fast zwei Milliarden Kinder22.
Artikel 3 stellt die Grundaussage dar, die besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, ihre politischen und gesetzlichen Massnahmen am Wohl des Kindes zu orientieren. Die Kinderrechtskonvention enthaelt insgesamt 54 Artikel, die in vier Bereiche untergliedert werden:
1. Ueberlebensrechte (survival rights), mit den Rechtsgrundlagen auf ausreichende Ernaehrung, angemessene Wohn- und Lebensverhaeltnisse und eine umfassende Gesundheitsversorgung. Z.B. in Artikel 27, Absatz 1: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner koerperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an."
2. Entwicklungsrechte (developing rights) mit dem Recht auf Bildung und Religionsfreiheit. Z.B. in Artikel 28, Absatz 1: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an."
21 Vgl. BmFSFJ 2007, S. 78.
22 Vgl. Ebd., S. 18.


3. Schutzrechte (protection rights) mit dem Schutz vor Gewalt, sexuellem Missbrauch und Ausbeutung. Z.B. in Artikel 34: "Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schuetzen."
4. Beteilungsrechte (participation rights) mit den Rechten der Beteiligung an fuer Kinder relevanten Entscheidungsprozessen, und dem Recht auf freie Meinungsaeusserung. Z.B. in Artikel 12: "dem Kind (wird) insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind beruehrenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehoert zu werden."23 Besonders hier wird die Partizipation von Kindern auf politischer, gesellschaftlicher und kultureller Ebene ausdruecklich gefordert. Kinder werden nicht nur als schutzbeduerftige Objekte verstanden, sondern auch als Subjekte, die an Entscheidungsprozessen zu beteiligen sind. Die rechtliche Angleichung von Kindern und Erwachsenen soll damit ermoeglicht werden. Diesem Grundsatz gingen kontroverse Diskussionen von Paedagogen und Politikern voraus, ob der Partizipationsgedanke durchfuehrbar sei und Kinder ueberhaupt die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen in kognitiver und moralischer Hinsicht haetten, um sich an Entscheidungsprozessen gesellschaftlicher, politischer und kultureller Art zu beteiligen. Die Vertragsstaaten sind aufgerufen, ueber die Umsetzungen in ihren Laendern durch regelmaessigen Austausch und Berichte zu informieren24.
(siehe: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/PRM-9426-Die-Rechte-der-Kinder-28logo29-- ,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf )


3. Korczaks Bedeutung fuer die heutigen Rechte der Kinder
Schon 1919 forderte Janusz Korczak in seinem Werk "Wie man ein Kind lieben soll" Grundrechte fuer Kinder. Fuer Korczak war es wichtig, Kinder als eigenstaendige Personen zu sehen und ihre Individualitaet zu achten. Aus diesem Anliegen heraus entwickelt er in seinem Waisenhaus demokratische Formen von der Kindermitbeteiligung und Selbstverwaltung (Kindergerichte, Kinderzeitung, Kinderparlament). Korczaks Forderung wurde zu seiner Zeit nicht realisiert. Erst dreissig Jahre spaeter gab es die "Erklaerung ueber die Rechte des Kindes", die von den Vereinigten Nationen festgelegt wurde. Die Inhalte dieser Erklaerung, verglichen mit dem was Janusz Korczak bereits 1919 postuliert hatte, waren jedoch enttaeuschend, denn
23 BmFSFJ 2007, S. 18
24 vgl. Tschoepe-Scheffler 2000


Rechte wie das Recht auf Individualitaet und Selbstentfaltung wurden nicht beachtet. Schliesslich wurden 1989, erst siebzig Jahre spaeter, Korczaks Forderung durch die UN-Vollversammlung zumindest teilweise erfuellt. Damit wurde der Kindheit ein eigener Wert zugesprochen und gesetzlich festgelegt. Minderjaehrigen werden somit beispielsweise persoenliche, soziale und politische Rechte eingeraeumt. Heute setzen sich Kinderkommissionen und Kinderbeauftragte fuer die Wahrung der Kinderrechte ein25.

 

Autorin: Simone Allgoewer

 

 


Literaturverzeichnis

· Beiner, Friedhelm/Lax-Hoefer, Elisabeth (o.A.): Grundpfeiler der Korczakschen Paedagogik. Online: URL: http://www.janusz-korczak.de/korczak_paedagogik.html
[Datum der Recherche: 27.11.2007].· BMFSJ (Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf- Anlagen/PRM-9426-Die-Rechte-der-Kinder-28logo29-- ,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf .
· Flitner, Andreas (1999): Reform der Erziehung. Weinheim: Beltz.
· Gudjons, Herbert (2001): Paedagogisches Grundwissen. Bad Heilbrunn: J. Klinkhardt.
· Korczak, Janusz (2005): Wie man ein Kind lieben soll. Goettingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
· Korczak Janusz (2007): Das Recht des Kindes auf Achtung. Froehliche Paedagogik. Guetersloh: Guetersloher Verlagshaus.
· Korczak, Janusz (1980): Die Liebe zum Kind. Berlin: Union.
· Lifton, Betty Jean (1991): Der Koenig der Kinder. Das Leben von Janusz Korczak. Stuttgart: Klett-Cotta.
· Pelzer, Wolfgang (1987): Janusz Korczak. Reinbek: Rowohlt.
· Schick, Benno/Kwasniok, Andrea (2007): Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklaert. Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). 6. geaenderte Auflage, Stuttgart: PV Projekt.
· Tschoepe-Scheffler, Sigrid (o.A.): Rechte fuer die Kinder- Einfuehrung. Online: URL: http://www.sw.fh-koeln.de/Inter-View/Kindheiten/Texte/Rechte1/rechte1a.html
[Datum der Recherche: 26.11.2007????].
· Wetzel, Michael (o.A.): Das Jahrhundert der Utopie "Kindheit". Online: URL: http://www.novo-magazin.de/50/novo5031.htm [Datum der Recherche: 26.11.07????].
25 Vgl. Tschoepe-Scheffler 2000.

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